Wohnungssuchende, die nur über geringes Einkommen und oft auch über eine negative Bonitätsauskunft verfügen, sind auf dem Wohnungsmarkt sehr benachteiligt. Bezahlbarer Wohnraum ist knapper denn je. Es gibt aber eine bestimmte Anzahl an sozial geförderten Wohnungen, die zum Beispiel durch öffentliche Wohnungsbaugesellschaften errichtet und bewirtschaftet werden. Diese Wohnungen sind umgangssprachlich auch als Sozialwohnungen bekannt. Um eine solche Sozialwohnung mit geringer Miete zu erhalten, müssen Wohnungssuchende zunächst ein paar Bedingungen erfüllen. Das betrifft zum Beispiel bestimmte Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Zunächst ist aber die Beantragung eines Dringlichkeitsscheines erforderlich. Der korrekte Ausdruck im Behördendeutsch ist dafür auch Wohnberechtigungsschein.

Bedingungen vorab lesen

Bevor der Dringlichkeitsschein beantragt werden kann, sollten sich die Antragsteller genau über die zu erfüllenden Bedingungen in ihrer Kommune und in ihrem Bundesland informieren. Die gesetzlichen Voraussetzungen sind in jedem Bundesland und auch in den Kommunen und Gemeinden oft unterschiedlich geregelt. Auch sollte man sich informieren, bei welcher Stelle der Dringlichkeitsschein beantragt werden muss. Es können verschiedene Behörden dafür zuständig sein. Bei manchen Sozial- und Wohnungsbehörden in einigen Kommunen ist die Beantragung des Dringlichkeitsscheins zum Beispiel auch online möglich. Andere verlangen das persönliche Erschienen und eine vorherige Terminvereinbarung.

Keine Zuteilung einer bestimmten Wohnung

Wenn ein Dringlichkeitsschein beantragt und erfolgreich bewilligt wurde, ist das noch keine Garantie dafür, dass der Antragsteller auch sofort eine Sozialwohnung bekommt. Vielmehr verfügt er mit dem Dringlichkeitsschein zunächst nur über die Berechtigung, allein oder mit der Familie eine solche sozial geförderte Wohnung zu beziehen. Der Wohnraum und die Anzahl der Sozialwohnungen sind derzeit in praktisch allen Kommunen sehr knapp und reicht nicht einmal für alle Inhaber eines Dringlichkeitsscheins aus. Das gilt schon für kleine Kommunen in B-Städten. Erst recht aber ist der Mangel an Wohnraum und vor allem auch günstigen Sozialwohnungen besonders in den Großstädten sehr groß. Je nach Dringlichkeit kommt man mit dem Dringlichkeitsschein bei der Bewerbung auf eine Wohnung oft auf eine Warteliste. Man muss sich auch selbst um eine Wohnung bewerben und aktiv danach suchen. Es wird einem Inhaber des Dringlichkeitsscheins also auch keine bestimmte Wohnung zugeteilt. Und auch auf eine Warteliste wird der Dringlichkeitsschein Inhaber nicht automatisch von Amts wegen gesetzt.

Einkommensgrenzen entscheidend

Um überhaupt berechtigt zu sein, einen Dringlichkeitsschein zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der Einkommensgrenzen beim Antragsteller vorliegen. Eine einzelne Person darf max. 12000 Euro im Jahr verdienen. Wenn eine Person für mehrere Antragsteller (Mitbewohner) den Antrag stellt, zählen die Einkommen aller Antragsteller mit. Bei 2 Personen als Antragsteller darf das Einkommen 18000 Euro nicht übersteigen. Für jede weitere Person zum Antrag gibt es einen weiteren Freibetrag von 4100 Euro. Zusätzlich wird ein Freibetrag von 500 Euro pro Kind bei Kindern gewährt. Die Einkommen müssen durch geeignete Nachweise glaubhaft gemacht werden. Das können aktuelle Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheide sein. Für die Erteilung des Dringlichkeitsschein fällt eine geringe Verwaltungsgebühr an. Auch die Gültigkeit des Dringlichkeitsscheins ist befristet. Meist ist er nur 1 Jahr gültig und muss danach neu beantragt werden. Es kann sein, dass man in diesem 1 Jahr auch keine passende Sozialwohnung findet. Bei der Dringlichkeit gibt es auch mehrere Abstufungen. So ist die höchste Dringlichkeitsstufe dann gegeben, wenn ohne eine Sozialwohnung die Obdachlosigkeit droht oder bereits Wohnungslosigkeit besteht.

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Über den Autor

Anatoli Bauer

Mein Name ist Anatoli Bauer und ich wohne an der Nordsee in Husum. Insgesamt habe ich schon in 5 verschiedenen  Wohnungen und 5 verschiedenen Orten gewohnt. Meine Erfahrungen mit dem Papierkram rund um die Miete, die Nebenkosten und um die Versicherungen wollte ich hier auf Wohnen-Tipps24.com mit euch teilen. 

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