Die beiden Begriffe „Apartment“ und „Wohnung“ tauchen in unserem alltäglichen Wortschatz ziemlich häufig auf. Zwar weiß wahrscheinlich jeder deutsche Bürger, was sich hinter diesen Bezeichnungen verbirgt und was darunter zu verstehen ist, den genauen Unterschied zwischen einer Wohnung und einem Apartment können die meisten unter uns jedoch nicht benennen.
Aus diesem Grunde möchten wir uns in diesem Beitrag einmal mit dem Unterschied zwischen einer Wohnung und einem Apartment beschäftigen und diesen einmal ausführlich erläutern. Hierzu ist es notwendig, sich die Definitionen beider Begriffe einmal etwas genauer anzusehen.
Definition „Wohnung“
Die Bezeichnung Wohnung ist im Volksmunde allseits bekannt. Beinahe jeder Bewohner unseres Landes hat mindestens einmal im Laufe seines Lebens in einer Wohnung gewohnt. Eine Wohnung bezeichnet nämlich einen abgeschlossenen und deutlich abgetrennten Wohnbereich in einem Mehrfamilienhaus.
Wichtig hierbei ist, dass die Wohnung durch einen eigene Eingangstür erreicht werden kann und nur für diejenigen Personen zugänglich ist, die einen Schlüssel zum eigenständigen Wohnbereich besitzen. Eine Wohnung kann beliebige viele Schlafräume haben, verfügt aber mindestens über ein Badezimmer, eine Küche und einen Schlafraum. Auch die Fläche einer Wohnung ist für ihre Bezeichnung und Zugehörigkeit nicht von Bedeutung.
Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten von Wohnungen unterschieden: Den Mietwohnungen und den Eigentumswohnungen. Wer eine Mietwohnungen bewohnen möchte ist dazu verpflichtet, für die Dauer der Nutzung der Wohnungen eine sogenannte Dauernutzungsgebühr zu bezahlen.
Diese ist häufig auch unter dem Namen „Miete“ bekannt. Der Bewohner der Wohnung ist in diesem Falle zwar der Nutzer/ Mieter der Wohnung, diese steht jedoch nicht in seinem Eigentum. Anders verhält es sich jedoch bei Eigentumswohnungen. Wird eine Wohnung von einer Person käuflich erworben, so wird diese zum Eigentum des Käufers. In einem solchen Falle spricht man von einer Eigentumswohnung. Der Bewohner der Eigentumswohnung ist Nutzer und Eigentümer zugleich.
Definition Apartment
Bei einem Apartment handelt es sich bekanntlich ebenfalls um einen abgetrennten Wohnraum. Ähnlich wie bei einer Wohnung, befindet sich auch ein Apartment in einem Mehrfamilienhaus, das auch mehreren Wohneinheiten besteht, und bildet dort eine eigeständige Einheit samt Eingang.
Die Besonderheit eines Apartments besteht jedoch darin, dass dieses lediglich einen Schlaf-/Wohnraum besitzt. Neben dem Schlafraum findet man auch in einem Apartment ein Badezimmer und eine Küche vor. Für die Bezeichnung „Apartment“ spielen jedoch weder die Größe des Schlafraums noch die Gesamtfläche des Apartments eine Rolle.
Apartments können ebenfalls käuflich erworben oder auch langfristig angemietet werden. Sie sind jedoch nicht nur für die Dauernutzung geeignet, sondern werden häufig auch für kurze Aufenthalte bewohnt. Besonders in beliebten Urlaubsregionen stehen unzählige Apartments als Übernachtungsmöglichkeit für Besucher, Reisende und Touristen zur Verfügung.
Gleiches gilt auch für kleinere Wohneinheiten, die sich in der unmittelbaren Nähe von Universitäten und Bildungseinrichtungen befinden. Derartige Apartments werden besonders häufig von Studentinnen und Studenten angemietet, da sie aufgrund ihrer Größe und dem damit verbundenen geringeren Mietpreis häufig deutlich günstiger sind als reguläre Wohnungen.
Wesentlicher Unterschied zwischen Wohnung und Apartment
Wie Sie erkennen können, besteht der wesentliche Unterschied zwischen einem Apartment und einer Wohnung ausschließlich in der Anzahl der Schlafräume. Ein Wohnbereich, der lediglich über einen Schlafraum verfügt wird somit als Apartment bezeichnet. Gleichzeitig ist dieser Wohnraum jedoch auch eine Wohnung und ist somit unter dem Begriff 1-Zimmer-Wohnung geläufig.
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Vielen Dank für diesen Beitrag über den Unterschied zwischen Wohnungen und Appartements. Interessant, dass Appartements oft als Übernachtungsmöglichkeit für Besucher, Reisende und Touristen zur Verfügung stehen. Ich plane einen Städtetrip und werde mir dafür auch ein Appartement buchen.
Kein Mensch spricht von „Dauernutzungsgebühr“, auch nicht von sogenannten. Im BGB heißt das „Mietzins“ und im allgemeinen Sprachgebrauch einfach „Miete“.
Der Status einer Wohnung als Eigentumswohnung hängt keineswegs davon ab, ob sie ihrem Bewohner gehört – man kann auch in fremden Eigentumswohnungen zur Miete wohnen. Entscheidend ist vielmehr, dass in einem Gebäude Sondereigentum an einzelnen Wohneinheiten begründet wurde.
Und die Abgrenzung zwischen Wohnung und Apartment hätte man einfacher haben können: Apartment ist eine Alternativbezeichnung für Wohnungen mit nur einem Schlafraum. Basta.