Das Baujahr eines Hauses lässt sich über das Bauamt der jeweiligen Gemeinde, der das Haus zugehörig ist, einsehen. Beim Bauamt ist für das Haus zum Zeitpunkt der Erstellung eine Akte angelegt worden, die einsehbar ist.
Einsicht im Bauamt
Eine Auskunft hierzu kann jedoch Beschränkungen unterliegen. Handelt es sich zum Beispiel um ein Einfamilienhaus, das bezogen worden ist und ist der Bezieher selbst der Eigentümer, so kann er sich beim Bauamt der Gemeinde nach dem Baujahr erkundigen und dieses erfahren.
Nur mit Zustimmung des Eigentümers
Handelt es sich jedoch nicht um den Eigentümer, sondern um einen Mieter des Hauses oder um einen potenziellen Käufer, so ist dieser gehalten sich eine vorherige Zustimmung des Eigentümers zu holen. Diese Zustimmung muss schriftlich erfolgen. Erst dann kann eine Auskunft über das korrekte Baujahr des Hauses bei dem Bauamt der entsprechenden Gemeinde erfolgen.
Wie sieht das bei einer Wohnung aus?
Bei einer Wohnung gelten andere Regeln. Handelt es sich um eine Wohnung, ist es möglich das Baujahr des Wohnhauses bei der Wohnungsverwaltung zu erfahren. Bei einer Wohnung spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Eigentumswohnung handelt oder nicht.
Das Einsehen der Akte erfolgt auf persönlichem Wege. Die Akte über das Haus verbleibt in der Regel beim Bauamt und wird nicht einfach ausgehändigt oder mit der Post verschickt. Dies ist auch dann der Fall, wenn es sich um den neuen Eigentümer eines Hauses handelt.
Offensichtliche Hinweise, die das Baujahr von Gebäuden grob festlegen
Nicht jeder Immobilie ist das Alter von Anbeginn anzusehen. Manche Gebäude wirken verwittert, da sie über Jahre kaum gepflegt wurden. Risse am Fundament, Löcher im Dach, fehlende Stützbalken oder zerschlagene Glasscheiben lassen das Haus alt und verwahrlost erscheinen. Häufig ist der erste Eindruck jedoch nicht ausschlaggebend für das tatsächliche Alter einer solchen Immobilie. Auf der anderen Seite kann ein wenig frische Farbe an der Fassade angebracht dazu führen, dass aus einem Jahrhunderte altem, denkmalgeschützten Haus ein moderner Blickfang sieht, der zunächst kaum von manchen neueren Gebäuden zu unterscheiden ist. Indizien die das Alter verraten können sind verbaute Strukturen, die heute nicht mehr zur Anwendung kommen. Insbesondere der Einsatz von Quer- oder Schrägbalken, die sogar an der Fassade sichtbar sind, wird nicht mehr durchgeführt. Sie sind ein Relikt der letzten Jahrhunderte und stehen für die bekannten Fachwerkhäuser, wie sie noch in manchen deutschen Kleinstädten zu finden sind. Auch barocke Verzierungen und Stuckelemente oder Ornamente an Zierleisten und Decken deuten darauf hin, dass es sich bei dem Gebäude mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht um einen Neubau handelt. Vor allem bei modernisierten Gebäuden, die mit Edelstahl und Glas-Elementen verschönert wurden, ist es manchmal schwer festzustellen, welches Baujahr das Haus tragen könnte. Sind Zweifel angebracht oder soll das präzise Baujahr ermittelt werden, bietet sich ein Blick in den sogenannten Grundbucheintrag an.
Im Grundbucheintrag finden Interessenten das Baujahr über die Baubehörde präzise aufgeführt
Gut geführte Rathäuser beherbergen auch den Grundbucheintrag älterer Bauwerke. Selbst wenn die Zeit es manchmal schwerer macht, das Baujahr besonders alter Gebäude herauszufinden, so ist zumindest in Deutschland vieles perfekt dokumentiert. Um den Grundbucheintrag einsehen zu können, wird ein Gang zum zuständigen Rathaus nötig. In manchen Fällen hat die Verantwortung des Rathauses in den vergangenen Jahrzehnten jedoch gewechselt. Dies kann etwa dann passieren, wenn Stadtteile später in andere Gemeinden eingegliedert wurden oder Straßen verlegt wurden und nun zu einem anderen Ortsteil zählen. Dies kommt öfters vor als gedacht und kann die Recherche des Baujahres zunächst etwas mühsamer gestalten.
Einfacher gestaltet sich das Vorhaben bei neueren Gebäuden. Vor allem zur Ermittlung des tatsächlichen Wertes ist es jedoch wichtig, herauszufinden, aus welchem Jahr genau der Bau stammt. Zur weiterführenden Hilfe dient im Rathaus für diesen Vorgang die sogenannte Baubehörde. Sie protokolliert genaue Baudaten mit Baubeginn und Ende und kann auf Nachfrage unter bestimmten Umständen sich dazu bereit erklären, das Baujahr des Hauses herauszufinden. Es kommt jedoch darauf an, ob die Gebäudedaten digitalisiert erhoben wurden oder noch in klassischen Akten schlummern. Letzteres zieht mehr Recherche und somit einen längeren Arbeitsprozess nach sich. Die Baubehörde benötigt zur Suche des Baujahres genaue Angaben zum Gebäude. Eine zentrale Rolle spielen dabei der vollständige Name des Erbauers und noch besser eine Zuordnungsnummer, die bei der Baugenehmigung erteilt wurde. Je mehr Informationen über die jeweilige Immobilie vorhanden sind, desto leichter wird es für die Baubehörde das exakte Baujahr herausfinden zu können.
Hilft die Baubehörde nicht mehr weiter, kann das Notariat Informationen besitzen
Bevor ein Notariat angefragt werden kann, ist herauszufinden, welches für das Gebäude zum Zeitpunkt des Baues zuständig war. Veränderungen in der Struktur von Straßen und Stadtteilen über die vergangenen Jahre können die Suche etwas erschweren. Manchmal zeigen Rathaus und Baubehörde auf, welches Notariat in nächster Nähe möglicherweise in den Zuständigkeitsbereich zur Zeit des Bautermins fallen könnte und verweisen Interessenten dorthin. Eine weitere Adresse für die Recherche des Baujahres von Gebäuden kann zudem das sogenannte Hypothekenamt darstellen. Je weiter das Baujahr zurückliegt, desto mehr müssen alle Beteiligten in der Vergangenheit forschen. Wo das Rathaus an seine Grenzen kommt, vermitteln in solch einem Fall Kreis- oder Stadtarchive. Sie können manchmal Jahrhunderte zurückschauen und dadurch erfahren, wann das Haus gebaut wurde. Für potenzielle Eigentümer wird somit auch geklärt, ob das ganze Objekt oder Teile dessen unter den Denkmalschutz fallen. Als letzte Instanz kommt das Katasteramt zum Einsatz. Das im Finanzamt sitzende Amt ist Teil der Grundstücksstelle. Auch das Katasteramt kann nützliche Informationen bereithalten, falls Daten ehemaliger Bauherren nur unvollständig protokolliert wurden und so dazu beitragen, das Baujahr zu ermitteln.
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