Das „Mieterkonto“ ist ein Unterkonto in der Buchhaltung des Vermieters. Vermieter sind verpflichtet, ein solches Konto zu führen und in der Bilanz anzugeben.
Das Mieterkonto ist ein Begriff, der aus der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft stammt. Dabei werden die Miete und die Vorauszahlungen bereits am Anfang eines Monats als Forderung in die Sollstellung gebucht.
Die Miete wird noch vor dem 3. des Monats als Forderung verbucht, das ist der gesetzlich vorgeschriebene Zeitpunkt für den Mieteingang. Der Grund für diese Aufstellung ist es jederzeit einen realistischen Überblick über den Mieteingang und die Forderungen zu haben.
Wie wird das Mieterkonto geführt?
Im Normalfall sollte das Mieterkonto immer ausgeglichen sein, der Saldovortrag beträgt also null.
Die Miete und die Vorauszahlungen werden ins Soll gestellt, demnach ergeben sich auf der Haben-Seite die Forderungen des Vermieters. Daraus wird die Buchungsliste mit den Differenzen (Salden) ermittelt, diese sind die Grundlagen für das Mahnwesen. So wird festgestellt, ob eine Mahnung versendet werden muss.
Bei gerichtlichen Streitigkeiten ist das Mieterkonto auch ein wichtiger Punkt, um die Aussagen des Klägers oder des Beklagten zu untermauern.
Oft kommt es zu gerichtlichen Streitigkeiten, was die Mietschulden betrifft, hier sind zwar Kontoauszüge ein Indiz aber das Mieterkonto wäre bei solchen Streitigkeiten ausschlaggebend.
Es muss über den ganzen Zeitraum des Mietverhältnisses geführt und bei Bedarf auch als Referenz vorgelegt werden.
Die Buchhaltung bietet in solchen Fällen einen klaren und eindeutigen Überblick über die gezahlte Miete und die offenen Rückstände.
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