Es wird oft geschrieben, dass beim Grundputz bis zur Frostgrenze gearbeitet werden kann. Vermeiden sollte man tiefe Nachtfröste. Es kommt auch darauf an, ob der Putz geschützt oder vollkommen nach der Wetterseite offen den Temperaturen ausgesetzt ist.
Der Außenputz sollte auf keinen Fall Frost abbekommen
Man kann die fertiggestellten Flächen gut abplanen und damit schützen. Der Oberputz allerdings sollte nach Möglichkeit keinen Frost abbekommen. Es gibt auf alle Fälle kalte Hände bei der Arbeit. Das Wasser kann etwas angewärmt werden. Vor allem bei mineralischen Grundstoffen.
Auf die Angaben vom Hersteller achten
Grundsätzlich wird die Mindesttemperatur für einen Putzauftrag von den Richtlinien des Herstellers bestimmt. In dem konkreten Punkt der Mindestverarbeitungstemperatur gibt es allerdings eine eindeutige Aussage der Hersteller, welche auch bei allen gleich ist.
Die minimale Temperatur für das Auftragen von Außenputz beträgt + 5 °C.
Wichtig ist allerdings, dass diese Temperatur während der gesamten Austrocknungszeit dauerhaft als Mindesttemperatur gewährleistet sein muss. Also auch in der Nacht und für mindestens 3 Tage. Außerdem muss sogar die Bauteiltemperatur min +5°C betragen, auf die der Putz aufgetragen werden soll. Das ist in der Regel das empfindlichste Kriterium beim Außenputz.
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